AGB
1. Vertragspartner
Die Eigentümerin ist die Vermieterin und haftet allein für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Die JAMEGHU Betriebs GmbH (nachfolgend JAMEGHU) ist lediglich Vermittler des Mietvertrages und insbesondere keine Reiseveranstalterin.
JAMEGHU ist bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag erforderlichen und im Zusammenhang stehenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Abschluss des Mietvertrages oder dessen Beendigung herbeizuführen.
2. Zahlungsbedingungen
Der mit dem Mietvertrag vereinbarte Endpreis (Miete zuzüglich Nebenkosten) ist in Höhe einer Anzahlung von 30% sieben Tage nach Erhalt der Reservierungs-/Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Der verbleibende Restbetrag ist 30 Tage vor dem Anreisedatum fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Anreisedatum, ist der gesamte Endpreis mit Erhalt der Reservierungs-/Buchungsbestätigung fällig.
3. Rücktritt / Stornierung / Kündigung
Der Mieter kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall eine Nachricht in Textform, entweder per Mail, per Brief oder eingeschriebenen Brief.
Bis zum 150. Tag vor der Anreise ist die Stornierung für den Mieter kostenfrei. Danach werden 30% des Mietpreises (ohne Nebenkostenpauschale, Kurtaxe, Zusatzleistungen) in Rechnung gestellt.
Ab dem 90. Tag vor der Anreise werden 50% des Mietpreises (ohne Nebenkostenpauschale, Kurtaxe, Zusatzleistungen) in Rechnung gestellt.
Ab dem 30. Tag vor der Anreise werden 80% des Mietpreises (ohne Nebenkostenpauschale, Kurtaxe, Zusatzleistungen) in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise 100 % werden des Mietpreises (ohne Nebenkostenpauschale, Kurtaxe, Zusatzleistungen) in Rechnung gestellt.
Bei Reiseabbruch während des Aufenthaltes werden 100% des Vertragspreises fällig. Auch in diesem Fall werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung zu seinen Gunsten angerechnet.
Bis zum 90. Tag vor der Anreise ist die Stornierung für den Mieter kostenfrei. Danach werden 30% des Mietpreises (ohne Nebenkostenpauschale, Kurtaxe, Zusatzleistungen) in Rechnung gestellt.
Ab dem 50. Tag vor der Anreise werden 50% des Mietpreises (ohne Nebenkostenpauschale, Kurtaxe, Zusatzleistungen) in Rechnung gestellt.
Ab dem 30. Tag vor der Anreise werden 80% des Mietpreises (ohne Nebenkostenpauschale, Kurtaxe, Zusatzleistungen) in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise 100 % werden des Mietpreises (ohne Nebenkostenpauschale, Kurtaxe, Zusatzleistungen) in Rechnung gestellt.
Bei Reiseabbruch während des Aufenthaltes werden 100% des Vertragspreises fällig. Auch in diesem Fall werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung zu seinen Gunsten angerechnet.
Für die Einhaltung der genannten Fristen ist jeweils der Zugang der Kündigung bzw. Rücktrittserklärung in Textform bei dem vermietenden Eigentümer oder der Vermittlerin JAMEGHU maßgeblich.
Der Mietvertrag kann auch vom Vermieter oder der JAMEGHU gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder unerwarteter Fremdeinwirkung erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich wird. Im Falle einer pandemiebedingten Beeinträchtigung oder Stornierung der gebuchten Reise kommt es darauf an, in wessen Sphäre die Verhinderung entstanden ist. Sofern die Anreise zum Ferienobjekt verboten ist, ist der Mieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Eine bereits vereinnahmte Anzahlung - mit Ausnahme der Reservierungs-/ Buchungsgebühr wird zurückerstattet. Sofern der Gast aus Gründen in seiner Person oder seiner Reisegruppe nicht anreisen darf, bleibt die gebuchte Reise verbindlich. Der Vermieter versucht jedoch, die gebuchte Zeit anderweitig zu vermieten. Sollte dies nicht gelingt, bleibt der Mieter verpflichtet, den Reisepreis vollständig zu zahlen.
Die Eigentümerin bzw. JAMEGHU wird im Falle eines Rücktritts versuchen, das Mietobjekt anderweitig, zu gleichen Konditionen, wieder zu vermieten und behält sich vor, einen hierdurch evtl. erzielten Mietzins auf die o.g. Stornierungsgebühr zu Gunsten des Mieters anzurechnen.
4. Kurabgabe
Die Gemeinden der Insel Usedom und Amrum erheben von Feriengästen eine Kurabgabe. Der Vermieter zieht diese bei Anreise von dem Mieter ein und übersendet spätestens am Abreisetag die Gästekarten digital. Hierfür muss der Gast eine Mailadresse angeben.
5. Ausstattung, Zusatzleistungen
Das Mietverhältnis umfasst das auf den Mietvertrag beschriebene Ferienobjekt. Alle Feriendomizile sind wie beschrieben möbliert und ausgestattet. Bettwäsche, Handtücher, Kinderbetten oder Hochstühle werden nicht automatisch gestellt, es sei denn, es ist in der Online Darstellung oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich erwähnt. Optional können diese Leistungen bereits bei Abschluss oder kurzfristig entgeldpflichtig hinzugebucht werden. Die angegebene Buchungsgebühr ist obligatorisch.
6. Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstehenden Schäden in und am Ferienobjekt zu ersetzen. Schäden hat der Mieter umgehend nach Kenntnis anzuzeigen. Entsteht ein Schaden während der Mietzeit ist zu vermuten, dass der Mieter den Schaden zu verschulden hat. Dem Mieter steht es frei, sein Nichtverschulden zu beweisen.
7. Hunde / Haustiere / Rauchen
Hunde dürfen nur in die dafür zulässigen Feriendomizile nach entsprechender Vertragsbestätigung aufgenommen werden. Katzen und andere Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Alle Ferienunterkünfte sind Nichtraucher-Unterkünften und als solche zu behandeln. Das betrifft auch E-Zigaretten. Zuwiderhandlungen werden mit Schadenersatz in Höhe einer zusätzlichen Grundreinigung gegenüber dem Gast geltend gemacht.Das Rauchen im Ferienobjekt ist untersagt. Bei dem Verlassen des Ferienobjekts sind Fenster und Türen zu verschließen.
8. Personenanzahl
Das Ferienobjekt darf nur von denen im Mietvertrag angegebenen Personen und der dort angegebenen Personenanzahl zur Über nachtung genutzt werden. Erfolgt eine Nutzung entgegen den Vorgaben in Satz 1 kann der Vermieter eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen. Ist die Nutzung entgegen der Vorgaben in Satz 1 für den Vermieter unzumutbar, steht ihm das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zu.
9. An- und Abreise
Das gemietete Objekt steht dem Gast am Anreisetag in der Regel ab 16:00 Uhr zur Verfügung. An Haupt- Anreisetagen (vor allem an den Wochenenden im Juli/August/September) steht das gemietete Objekt ab 17:00 Uhr zur Verfügung.
Die Schlüsselübergabe erfolgt per Schlüssel-Tresor an der Unterkunft. Die Bedienung des Schlüssel-Tresors und die hierfür nötige Code-Nummer teilen wir Ihnen rechtzeitig vor Anreise mit.
Der Gast verpflichtet sich, das Objekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen und den Schlüssel im Schlüssel-Tresor zu hinterlassen.
10. Internet / WLAN
Falls das Ferienobjekt mit einem Internetanschluss ausgestattet ist, wird die Funktionsfähigkeit nicht gewährleistet. Bei dem Ausfall des Internetanschlusses oder dessen eingeschränkter Nutzbarkeit steht dem Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter oder JAMEGHU zu. Der Mieter ist verpflichtet jede rechtswidrige Nutzung des Internets oder die Nutzung rechtswidriger Inhalte zu unterlassen und Mitreisenden hierauf ausdrücklich hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stabilität oder Mindestgeschwindigkeit der Internetverbindung. Die Mitnutzung des Internetanschlusses gilt nicht als Bestandteil des Mietvertrages.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.Er ist verpflichtet bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er ist verpflichtet, insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zu Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang und dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Eigentümer der Ferienunterkunft von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf die Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er JAMEGHU oder den Eigentümer der Ferienunterkunft auf diesen Umstand hin.
11. Endreinigung / Pflichten des Gastes bei Rückgabe der Ferienwohnung
Die im Gesamtpreis enthaltene Endreinigung umfasst die übliche, ordnungsgemäße Schlussreinigung des Mietobjekts. Der Mieter ist verpflichtet, das Feriendomizil zum Ende der Mietzeit in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Dazu gehört insbesondere:
- das vollständige Spülen und Wegräumen des benutzten Geschirrs,
- die Entsorgung sämtlicher Abfälle,
- das Ausschalten aller Elektrogeräte,
- sowie das ordnungsgemäße Verschließen von Fenstern und Türen.
Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach oder wird das Mietobjekt in einem über das übliche Maß hinaus verschmutzten Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, für den hierdurch entstehenden Mehraufwand ein angemessenes zusätzliches Entgelt zu berechnen.
12. Haftung der Vermieterin und der Vermittlerin
Der Vermieter und die Vermittlerin haften jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von JAMEGHU oder des Vermieters beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JAMGEHU oder des Vermieters beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet JAMEGHU oder der Vermieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Handlungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von JAMEGHU oder des Vermieters. Eine weitgehende Haftung von JAMEGHU oder des Vermieters ist ausgeschlossen.